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Abbrennen von Feuerwerk an Silvester 2017

Beendet

Abbrennen von Feuerwerk an Silvester 2017

Es ist verboten im Wald, an Waldrändern und auf nicht schneebedeckten Flächen Feuer zu entfachen oder Feuerwerkskörper anzuzünden.

Die auf den Produkten aufgedruckten Sicherheitsvorschriften sind zwingend einzuhalten. Ausgenommen sind von der Gemeinde bewilligte Grossfeuerwerke.

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31. Dezember 2019

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