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Feuerverbot

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Feuerverbot

Der Gemeinderat Andermatt hat gestützt auf die aktuelle Wettersituation im Gemeindegebiet von Andermatt gemäss Gesetz über den Feuerschutz (FSG) ein Feuerverbot erlassen. Es ist verboten im Wald, an Waldrändern, im Siedlungsgebiet sowie in der offenen Landschaft Feuer zu entfachen, Raucherwaren wegzuwerfen oder Feuerwerkskörper zu entzünden.

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29. Dezember 2016

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