Betrieben durch

Feuerverbot - Waldbrandgefahr

Beendet

Feuerverbot - Waldbrandgefahr

Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen.

Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 Meter zum Wald und Waldrändern eingehalten werden. Die auf den Produkten aufgedruckten Sicherheitsvorschriften sind zwingend einzuhalten.

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31. August 2018

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