Betrieben durch

Eidgenössisches Feldschiessen 2024

Eidgenössisches Feldschiessen 2024

  • 24. Mai. 2024 von 18:00 - 20:00 Uhr
  • 25. Mai. 2024 von 09:00 - 12:00 Uhr

DIE TEILNAHME KOMMT VOR DEM RANG!

Auch dieses Jahr ist es für Jede und Jeden eine Ehrensache, mit einer grossen Beteiligung zu beweisen, dass Mitmachen viel wichtiger ist als ein Spitzenplatz.

WER DARF TEILNEHMEN?

Teilnahmeberechtigt sind Schützinnen und Schützen, die im Wettkampfjahr das 10. Altersjahr erreichen (Jahrgangs-Prinzip). Alle Nicht-Vereinsmitglieder müssen einem Verein zur Betreuung, Abrechnung und Rangierung zugewiesen werden. Teilnehmende, die nicht an der entsprechenden Waffe ausgebildet worden sind, sind durch den ihnen zugewiesenen Verein zu betreuen.

MIT WELCHEN WAFFEN DARF TEILGENOMMEN WERDEN?

Es darf nur mit Ordonnanzwaffen geschossen werden. Den Teilnehmenden steht die Wahl unter den zugelassenen Ordonnanzwaffen frei. Die Liste der zugelassenen Ordonnanzwaffen, das Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanz- und ordonnanzähnlichen Waffen im Schiessen ausser Dienst (Hilfsmittelverzeichnis) ist unten angehängt.

News in

24. Februar 2024

Weitere Nachrichten

Lade die neue RegioApp
kostenlos herunter

Mit der KLARA RegioApp hast du die besten Angebote von regionalen Unternehmen immer bei dir – die ganze Schweiz nur eine Display-Berührung entfernt. Behalte Einkaufsvorteile in deiner Umgebung immer im Blick und nutze diese direkt beim Einkauf.

Profitiere auch du jetzt von den Vorteilen der KLARA RegioApp!